ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

 

  1. Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließliche Grundlage des zwischen dem Auftraggeber (im Folgenden nur kurz: AG) und dem Technischen Büro/Sachverständigenbüro VYSKOCIL  (im Folgenden kurz: TB/SB-VY) abgeschlossenen Vertrages. Etwaige AGB´s oder Einkaufsbedingungen des AG werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Die auf unserer Homepage abrufbaren Datenschutzbestimmungen sind Bestandteil dieser AGB.

Sollten sich diese AGB ganz oder nur zum Teil als ungültig und/oder unwirksam erweisen oder sollte eine Unvollständigkeit auftreten, so bleiben sonstige Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der nicht gültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen wie unter Pkt. 6 genannt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich dem vermutlichen Parteiwillen am nächsten kommen. Gleiches gilt für eventuell fehlende Bestimmungen.

 

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen

dem AG und dem TB/SB-VY.

Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des AG gelten nur,

wenn sie vom TB/SB-VY ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Soweit die Verträge mit Verbrauchern i.S. des KSchG abgeschlossen werden, gehen die zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

 

 

  1. Angebote, Nebenabreden

Die Angebote des TB/SB-VY sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller

angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

Enthält eine Auftragsbestätigung des TB/SB-VY Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom

AG genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

  1. Auftragserteilung

Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Auftragserteilung und endet mit der Erbringung der

vereinbarten Leistungen. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der AG die, auf der Homepage veröffentlichten AGB in vollem Umfang.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das TB/SB-VY um

Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden. Vom AG bei Angebotserstellung nicht mitgeteilte Anforderungen sind kein Bestandteil des Auftrags. Diese Anforderungen werden nach gültigen Stundensätzen abgerechnet oder gesondert angeboten.

 

Das TB/SB-VY  verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein

anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

Das TB/SB-VY  kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des AG Aufträge erteilen. Das TB/SB-VY  ist jedoch verpflichtet, den AG von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem AG die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 7 Tagen zu widersprechen.

Das TB/SB-VY  kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als eine Art Subgutachter heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des TB/SB-VY  Aufträge erteilen. Das TB/SB-VY  ist jedoch verpflichtet den AG schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subgutachter durchführen zu lassen, und dem AG die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subgutachter binnen 7 Tagen zu widersprechen; in diesem Fall hat das TB/SB-VY  den Auftrag selbst durchzuführen.

 

Das TB/SB-VY  ist bei der Leistungserbringung mangels anderer Vereinbarung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.

 

 

  1. Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.

Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom TB/SB-VY  innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

Das TB/SB-VY  hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen. TB/SB-VY  haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des AG, Kosten für Urteils-veröffentlichungen, sowie allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der AG hält TB/SB-VY diesbezüglich schad- und klaglos.

Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

  1. Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:

+  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einen Vertragspartner,

+  Zahlungsverzug durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei einem Vertragspartner,

+  Berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet

    ist, dieser auf Aufforderung TB/SB-VY  keine Zahlungen leistet oder dem anderen Vertragspartner etwaige

    schlechte Vermögensverhältnisse bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Ein Rücktritt des AG vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form (Einschreiben) möglich, wobei die bis dahin angefallenen Kosten vom AG in vollem Umfang zu tragen sind.

Bei Verzug des TB/SB-VY mit einer Leistung, ist ein Rücktritt des AG erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

Bei Verzug des AG bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die

Durchführung des Auftrages durch das TB/SB-VY  unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das TB/SB-VY

zum Vertragsrücktritt berechtigt.

 

Ist das TB/SB-VY  zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte

Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des AG. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des AG sind von diesem die vom TB/SB-VY  erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

  1. Honorar, Leistungsumfang

Sämtliche Honorare sind in EURO erstellt und sind sofort bei Rechnungslegung, ohne jeden Abzug, fällig.

Im Fall des Zahlungsverzugs sind vom AG Zinsen in der Höhe von 10% per anno über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.

Gutachten sind das geistige Eigentum des Erstellers und dürfen bis zur völligen Bezahlung der Honorarnote, in welcher Form auch immer, nicht verwendet werden.

Die in den Honorarnoten ausgewiesene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist ebenfalls vom AG zu bezahlen.

TB/SB-VY ist berechtigt, das vereinbarte Honorar während der Leistungserbringung in Voraus-, Teil- bzw. Accontorechnungen aufzuteilen. Es gelten die vorgenannten Bestimmungen (des Punkt 7) gleichermaßen.

Mängelrügen sind vom AG unverzüglich und schriftlich binnen 7 Werktagen an TB/SB-VY zu überbringen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

Abzüge oder Streichungen an der Honorarnote, in welcher Form auch immer, werden nicht akzeptiert.

Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des TB/SB-VY.

Im Falle eines nachträglichen gerichtlichen Auftrages zur Gutachtenerläuterung bzw. einer Zeugenladung ist vom Gutachtenauftraggeber der dann anfallende Verdienstentgang  (wie z.B.: Fahrtkosten, Mühewaltung, Vorbereitung, etc.) in der Höhe der aktuellen Stundensätze zu bezahlen.

 

  1. Geheimhaltung

Das TB/SB-VY  ist zur Geheimhaltung aller vom AG erteilten Informationen verpflichtet.

Das TB/SB-VY  ist auch zur Geheimhaltung seiner Tätigkeit verpflichtet, wenn und solange der AG an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das TB/SB-VY  berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.


 

  1. Schutz der Unterlagen

Das TB/SB-VY  behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Gutachten, technische Unterlagen etc.) vor.

Sämtliche erbrachten Leistungen (Gutachten, Techn. Bewertungen etc.) sind geistiges Eigentum des Erstellers und dürfen erst nach vollständiger Bezahlung der gelegten Honorarnote verwendet werden.

Jede öffentlichen Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des TB/SB-VY  zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.

Das TB/SB-VY  ist berechtigt, der AG verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des TB/SB-VY  anzugeben.

Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das TB/SB-VY  Anspruch auf eine

Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Dieses Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der AG nicht die Unterlagen des TB/SB-VY  genutzt hat, obliegt dem AG.

 

  1. Rechtswahl, Gerichtsstandort

 Für Verträge zwischen Auftraggeber und TB/SB-VY kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des TB/SB-VY vereinbart.

 

  1. Verrechnungssätze per 01/2020

 

        Stundensatz          -  jede angefangene Stunde   -   EUR  148,--

        Lichtbildbeilagen   -  EUR  1,50  pro Stück

        Fahrtkosten           -  EUR  0,42  pro Kilometer (Parkgebühren/Tunnel- Autobahn-

                   gebühren werden extra verrechnet)

        Büroaufwand, Untersuchungsaufwand, Hilfsmittel etc.  -  nach Aufwand

        Für sämtliche vorweg angeführte Positionen werden zuzüglich MWST in Rechnung

                   gestellt.